Allgemeine Versorgung Fernwärme

Die Stadtwerke Ludwigsfelde GmbH (SWL) bietet die Versorgung mit Fernwärme zu den Bestimmungen der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)“ vom 20. Juni 1980 einschließlich der „Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Ludwigsfelde GmbH“ zur AVBFernwärmeV an.

Abweichend zu § 32 der AVBFernwärmeV gilt für die Fernwärmeversorgung im Netz der Stadtwerke Ludwigsfelde GmbH eine Vertragslaufzeit von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweil um ein weiteres Jahr, wenn er nicht 6 Monate vor Vertragsende gekündigt wird.

Preisbestandteil Preis (netto) Preis (brutto)
Arbeitspreis 195,73 Euro/MWh 209,43 Euro/MWh
Messpreis 24,58 Euro/Monat 26,30 Euro/Monat

Die fettgedruckten Preise sind auf zwei Dezimalstellen gerundet und enthalten die gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuer von 7 %.

1. Allgemeines
Der Allgemeine Preis besteht aus dem Verbrauchspreis für die bezogene Wärmeenergie, dem Grundpreis für die Bereitstellung der Wärmeleistung und des Netzes sowie einem Verrechnungspreis.

2. Verbrauchspreis
Der Verbrauchspreis wird berechnet auf die bezogene und gemessene Wärmeenergie (MWh), die sich aus der Durchflussmenge und der Temperaturdifferenz ergibt.

3. Grundpreis
Der Grundpreis ist im Verbrauchspreis enthalten.

4. Messpreis
Der Messpreis ist das Entgelt für die Messung der gelieferten Wärmeenergie je Messstelle.

5. Ablesung und Abrechnung
Zählerablesung und Verbrauchsabrechnung erfolgen in der Regel monatlich. Eine Änderung der Ablese- und Abrechnungszeiträume bleibt vorbehalten.

6. Inkrafttreten
Die Allgemeinen Preise werden nach Bekanntmachung wirksam. Diese Fassung des Allgemeinen Preises tritt ab 1. Januar 2024 in Kraft, gleichzeitig treten die bisherigen Allgemeinen Preise außer Kraft.

Wärme – AGB, TAB und Formulare

Netzverluste

Die Netzverluste des Fernwärmenetzes der Stadtwerke Ludwigsfelde ergeben sich als Differenz zwischen der Wärme-Netzeinspeisung und der nutzbaren Wärmeabgabe. Die Netzverluste im Jahr 2020 betrugen 6.555 MWh.

Primärenergiefaktor

Primärenergiefaktor Fernwärme

 

Bescheinigung EEWärmeG

und prozentualer Anteil der eingesetzten erneuerbaren Energien im Sinne des § 3 Gebäudeenergiegesetzes