Steuerbare Verbrauchseinrichtungen2024-06-03T10:54:56+02:00

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Neuregelung des § 14a EnWG – steuerbare Verbrauchseinrichtungen (steuVE)

für Wärmepumpen, Wallboxen und Klimaanlagen

Damit die Klimaziele erreicht werden können, muss in den nächsten Jahren eine große Anzahl von Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sowie Batteriespeichern errichtet werden. Diese leistungsstarken Verbrauchseinrichtungen sollen auch in Zukunft ohne große Wartezeit ans Netz angeschlossen werden – gleichzeitig muss eine versorgungssichere Einbindung in das Stromnetz sichergestellt sein.

Die Bundesnetzagentur hat eine Neuregelung zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (steuVE) nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erarbeitet, diese wurde am 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt.

Die Neuregelung dient dazu, die Netzstabilität auch in Zukunft sicherzustellen und gewährleistet eine flexiblere und zielgerichtetere Steuerung von Verbrauchseinrichtungen. Damit soll eine bessere Auslastung der Stromnetze und damit die Vermeidung von Engpässen und Überbelastungen erreicht werden.
Die Netzbetreiber erhalten hierzu die Möglichkeit, die Leistung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen auf bis zu 4,2 kW zu reduzieren (dimmen). Die neue Regelung gilt für alle steuVE, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen werden. Bestandsanlagen (Anlagen die vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden) sind derzeit davon  ausgenommen.

Dafür, dass die Netzbetreiber die Geräte bei Bedarf netzorientiert dimmen dürfen, erhalten die Letztverbrauchenden eine Reduzierung auf die Netzentgelte.

Sie können zwischen 2 Varianten wählen:

  • Modul 1: Die steuVE wird zusammen mit dem Haushaltsbedarf und /oder weiteren steuVE in einem Stromkreis angeschlossen und der Verbrauch all dieser Anlagen wird über einen gemeinsamen Zähler gemessen.
    Hierfür erhalten Sie eine pauschale Reduzierung des Netzentgeltes, die Höhe der Reduzierung ist auf dem aktuellen Preisblatt der Netznutzung (Netzzugang/Entgelte) enthalten.
  • Modul 2: Der Verbrauch der steuVE (gilt auch für mehrere steuVE an einem Zähler, z. B. Wärmepumpe + Wallbox) wird mit einem separaten Zähler gemessen. Der Haushaltsbedarf wird über einen zweiten Zähler gemessen.
    Für den steuVE-Zähler ist auch ein zusätzlicher Stromlieferungsvertrag erforderlich. Der Preis ist auch hier abhängig von den jeweiligen Netzentgelten und ist niedriger als für die Hausstromversorgung.

Welches Modul soll ich wählen?

Die Entscheidung für Modul 1 mit einem Zähler oder Modul 2 mit 2 Zählern hängt von mehreren Faktoren ab:

  • die technischen Gegebenheiten – hierzu berät Sie Ihr Elektroinstallateur und unser Bereich Netzbetrieb Strom
  • den Platzverhältnissen in Ihrem Zählerschrank – Ist die Installation eines 2. Zähler möglich?
  • die Höhe des Verbrauchs der steuerbaren Verbrauchseinrichtung.

Im Kostenrechner unterbrechbare Verbraucher können Sie die Höhe der Stromkosten für beide Varianten ermitteln.

Preise LudwigStrom privat

  • Arbeitspreis    32,32 ct/kWh

  • Grundpreis     98,53 EUR/Jahr

  • Vertragslaufzeit   12 Monate

  • Kündigungsfrist     1 Monat

  • Preise gültig ab 01.01.2024 einschließlich 19% Umsatzsteuer.

  • Sondervertrag außerhalb der Grundversorgung, in Verbindung mit steuVE Rabatt von 148,37 EUR/Jahr

Preise LudwigStrom steuVE-M 2

  • Arbeitspreis    26,33 ct/kWh

  • Grundpreis     48,71 EUR/Jahr

  • Vertragslaufzeit   12 Monate

  • Kündigungsfrist     1 Monat

  • Preise gültig ab 01.01.2024 einschließlich 19% Umsatzsteuer.

  • Sondervertrag außerhalb der Grundversorgung

Ermitteln Sie Ihre Jahreskosten für Modul 1 / Modul 2

Häufig gestellte Fragen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen

Welche Geräte gehören zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen?2024-03-01T09:44:00+01:00

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG sind folgende Geräte mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW:

  •     private Ladeeinrichtungen bzw. Wallboxen
  •     Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Batteriespeicher)
  •     Wärmepumpenheizungen inkl. Zusatz- oder Notheizungen (z. B. Heizstäbe)
  •     Anlagen zur Raumkühlung (Klimageräte)

Hinweis: Mehrere Wärmepumpen oder Klimageräte an einem Netzanschluss, die in Summe 4,2 kW überschreiten, sind ebenfalls von der Neuregelung des § 14a EnWG betroffen. Maßgeblich für die 4,2 kW-Grenze ist die elektrische Anschlussleistung (nicht die Heizleistung einer Wärmepumpe bzw. nicht die Kühlleistung eines Klimageräts).

Was bedeutet “Steuerung meiner Anlage durch den Netzbetreiber”?2024-03-01T10:22:30+01:00

Zum Schutz des lokalen Stromnetzes und Ihnen als Netzkunde vor Netzüberlastungen, sollen Netzbetreiber die Möglichkeit erhalten, die netzwirksame Leistung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bei Bedarf vorübergehend begrenzen zu dürfen. Diese Steuerung wird jedoch nur in absoluten Notfällen erforderlich sein. Dafür kann der Einbau von Steuertechnik erforderlich sein.

Wichtig: Ihre Versorgungssicherheit steht für uns an erster Stelle. Damit es für Sie zu keinen Komforteinbußen kommt, wird stets eine Mindestleistung von 4,2 kW garantiert. Darüber hinaus bleibt der normale Haushaltsbedarf davon völlig unberührt.

Damit können Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden. Der reguläre Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen.

Ich plane die Anschaffung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung. Was muss ich beachten?2024-03-08T10:48:28+01:00

Die Neuregelung betrifft Sie nur, wenn Ihre Anlage nach dem  1. Januar 2024 errichtet wird und eine Leistung von mindestens 4,2 kW hat.

In diesem Fall haben Sie Anspruch auf reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG. Diese Reduzierung ist frei wählbar und besteht entweder aus
Modul1: einem netzbetreiberindividuellen pauschalen Betrag oder
Modul 2: einer prozentualen Reduzierung des Arbeitspreises (siehe Vergleich Veröffentlichung zu § 14a EnWG der Bundesnetzagentur).

Dafür müssen Ihre Elektroinstallation und Ihre elektrischen Anlagen sowohl den technischen Anschlussbedingungen an das Niederspannungsnetz (TAB NS Nord 2019 und mitgeltende Unterlagen) als auch den der Netze Stadtwerke Ludwigsfelde GmbH entsprechen. Sprechen Sie hierfür mit Ihrem Elektrofachbetrieb.

Ich habe bereits eine bestehende steuerbare Verbrauchseinrichtung. Was muss ich beachten?2024-03-08T10:12:46+01:00

Erstmal nichts. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die vor dem 1. Januar 2024 errichtet wurden und bereits in Betrieb sind, haben Bestandsschutz.

Lediglich Bestandsanlagen, die bereits heute als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG angemeldet sind, müssen bis Ende 2028 in das neue § 14a-Modell überführt werden. Hierzu informieren wir Sie rechtzeitig.

(Nacht-) Speicherheizungen haben dauerhaften Bestandsschutz.

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Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Wärmepumpen und Klimaanlagen mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW nur noch als steuerbare Verbrauchseinrichtungen (steuVE) nach § 14a EnWG installiert werden. Diese müssen eine technische Möglichkeit zur Reduzierung des netzwirksamen Leistungsbezugs der Verbrauchseinrichtung durch den Netzbetreiber besitzen. Der Leistungsbezug der steuVE kann bis zu einer Mindestleitung von 4,2 kW reduziert werden.

In jedem Fall ist eine vorherige Beratung und Abstimmung der Variante mit dem Netzbetrieb der Stadtwerke Ludwigsfelde erforderlich.

Auswahl im Kontaktformular: Heizen / Kühlen – Anlagen ab 4,2 kW Leistung

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Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Ladeeinrichtungen mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW nur noch als steuerbare Verbrauchseinrichtungen (steuVE) nach § 14a EnWG installiert werden. Diese müssen eine technische Möglichkeit zur Reduzierung des netzwirksamen Leistungsbezugs der Verbrauchseinrichtung durch den Netzbetreiber besitzen. Der Leistungsbezug der steuVE kann bis zu einer Mindestleitung von 4,2 kW reduziert werden.

In jedem Fall ist eine vorherige Beratung und Abstimmung der Variante mit dem Netzbetrieb der Stadtwerke Ludwigsfelde erforderlich.

Auswahl im Kontaktformular: E-Mobilität – Wallboxen ab 4,2 kW Leistung

Häufig gestellte Fragen zur E- Mobilität

Kann ich mein Elektroauto auch an einer normalen Steckdose laden?2021-04-23T08:07:52+02:00

Gebräuchliche Haushaltssteckdosen sind nur bedingt zum Laden von Elektrofahrzeugen einsetzbar. Bei älteren und nicht erprobten Hausinstallationen kann eine Dauerbelastung zu Überhitzung und sogar zu Brandgefahr führen. In der Regel haben Haushaltssteckdosen keine eigene Schutzeinrichtung bei Fehlerströmen. Zudem dauert die Ladung sehr lange. Experten empfehlen ausdrücklich herkömmliche 230-Volt-Steckdosen durch einen Elektriker vorab prüfen zu lassen.

Wie lange dauert das Laden meines Elektroautos?2021-04-23T08:07:41+02:00

Die Ladedauer eines Elektroautos hängt von mehreren Faktoren ab, wie der Ladetechnik des Elektrofahrzeugs, der Kapazität der Batterie und der Leistung der Ladestation. Die Ladezeit lässt sich vereinfacht mit folgender Formel berechnen:

Ladezeit = Batteriekapazität / Ladeleistung

Damit lässt sich bspw. eine 40 kWh Batterie an einer Schnellladesäule mit 50 kW in weniger als einer Stunde wieder komplett aufladen. An einer normalen Haushaltssteckdose (3,7 kW) dauert der Ladevorgang dagegen 8 bis 10 Stunden. Wichtig ist jedoch zu beachten, dass ein Elektroauto an einer 22 kW-Ladestation z. B. nur mit 11 kW laden kann, wenn die Ladetechnik des Fahrzeugs nicht mehr hergibt.

Was ist der Unterschied zwischen einer Ladesäule und einer Wallbox?2021-04-23T08:06:42+02:00

Wallbox

  • Primär für die Nutzung im Innen- und geschützten Außenbereich zur Wandmontage (private Garage, Tiefgarage, etc.)
  • In der Regel Wechselstrom (AC)
  • Typische AC Ladeleistungen: 3,7 kW / 11 kW / 22 kW

Ladesäule

  • Primär für die Nutzung im Außenbereich, da wetterfest und vor Vandalismus geschützt (öffentliche Parkplätze, etc.)
  • Bodenaufstellung
  • Wechselstrom (AC) und Gleichstrom (DC)
  • Typische AC Ladeleistungen: 11 kW / 22 kW / 44 kW
  • Typische DC Ladeleistung: 50 kW
Welche Ladeleistung empfehlen die Stadtwerke Ludwigsfelde?2023-08-15T08:13:34+02:00

Wir empfehlen Ihnen eine Ladeleistung von 11 kW. So ist üblicherweise Ihre Batterie über Nacht voll aufgeladen bzw. steht nach einer kurzen Ladezeit für ausreichend Energie für Kurzstrecken zur Verfügung.

Warum muss die Wallbox vor Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet werden?2024-03-01T11:19:53+01:00

Das Leitungsnetz innerhalb eines Straßenzugs oder eines Wohnviertels verfügt über eine definierte Leistung. Diese Leistung ist tendenziell sehr großzügig berechnet. Sollten allerdings mehrere Haushalte zeitgleich einen hohen Stromverbrauch haben (z. B. weil abends mehrere Wallboxen laden), kann es unter Umständen zu Engpässen kommen. Durch das Anmeldungsverfahren sind die Netzbetreiber frühzeitig informiert, in welchen Gebieten Ladestationen angebracht werden und haben somit die Möglichkeit, rechtzeitig die Leitungen und Netze zu verstärken oder auszubauen.

 

Welche Vorteile hat eine Ladestation (z.B. eine Wallbox) für Zuhause?2021-05-04T16:33:32+02:00

Die normale Haushaltssteckdose ist für die dauerhaft hohe Belastung nicht ausgelegt, sodass die Installation einer Wand-Ladestation (sog. Wallbox) empfohlen wird. Die Wallbox wird normalerweise an eine Starkstromleitung angeschlossen, so dass Sie mit höherer Leistung und damit schneller laden können. Da das Elektroauto zu Hause oder beim Arbeitgeber meist über längere Zeit steht, reicht eine Leistung von 3,7 bis 11 kW für eine Wallbox in der Regel aus. Darüber hinaus haben in der Regel alle Wallboxen einen FI-Schutzschalter integriert. Dieser verhindert, dass eine Person einen Stromschlag bekommt, falls ein Kontakt feucht geworden ist oder eine Leitung defekt sein sollte.

Worauf muss man beim Kauf insbesondere einer Wallbox achten. Stichwort Sicherheit?2021-04-23T08:18:04+02:00

Günstige Wallboxen werden auch ohne einen FI-Schutzschalter angeboten. Darauf sollte man aber nicht verzichten. Dieser Schutzschalter verhindert, dass eine Person einen Stromschlag bekommt, falls ein Kontakt feucht geworden ist oder eine Leitung defekt sein sollte.

Die Wallboxen der Stadtwerke sind mit einem FI-Schutzschalter ausgestatte. Darüber hinaus werden bei den Wallboxen der Stadtwerke Ludwigsfelde – anders als bei den günstigen Internetangeboten – neben Wechselstrom-Fehlerströmen auch Gleichstrom-Fehlerströme erfasst.

Wird die Anschaffung privater Ladeinfrastruktur gefördert?2023-06-19T09:23:39+02:00

Die Ladelösung der Stadtwerke sieht eine Wallbox oder Ladesäule zur rein privaten Nutzung durch den Eigentümer des Grundstücks vor. Eine Ladelösung, die es Dritten ermöglicht, unabhängig vom Eigentümer über die Wallbox zu laden, ist im Moment nicht vorgesehen. Die Anschaffung privater Ladeinfrastruktur wird nicht gefördert.

Ladesäulen Standorte

Auf dieser Karte (anklicken) finden Sie die Standorte von Ladesäulen für E-Autos in Ludwigsfelde und viele zusätzlichen Detailinformationen.

Die Karte wird nicht durch die Stadtwerke Ludwigsfelde bereitgestellt sondern ist eine Verlinkung auf die Seite GoingElectric.

Hand mit Schlüssel

Service

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Anschrift

Stadtwerke Ludwigsfelde GmbH
Potsdamer Straße 31
14974 Ludwigsfelde

Öffnungszeiten

Mo. + Do.       8.00 - 16.00
Di.           8.00 - 18.00
Mi. + Fr.         8.00 - 13.00
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