Strompreisbestandteile und Stromkennzeichnung

Strompreisbestandteile

Aufschlüsselung der Kostenbestandteile des Grundversorgungspreises 2022

Erläuterung zu den Preisbestandteilen

Der Energiepreis besteht aus Energiekosten, regulierten Netzentgelten sowie Steuern, Abgaben und Umlagen. Im Folgenden finden Sie kurze Erläuterungen zu den jeweiligen Preisbestandteilen:

Stromsteuer

Die Stromsteuer/ Energiesteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz/ Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch. Jeder Verbrauch von Energie wird grundsätzlich besteuert. Ein großer Teil des Stromsteueraufkommens fließt in den zusätzlichen Bundeszuschuss für die gesetzliche Rentenversicherung.

Konzessionsabgabe

Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.

Umlage nach Erneuerbare Energien

Die EEG-Umlage entfällt ab dem 01.01.2023 endgültig.

Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Mit dem KWK-Aufschlag wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gesetzlich gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz entstehenden Belastungen werden bundesweit an die Letztverbraucher weitergegeben.

Umlage nach § 19 Absatz 2 Stromnetzentgeltverordnung

Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten gesetzlich finanziert. Des Weiteren dient die Abgabe zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie.

Umlage nach § 17 f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes

Mit der Offshore-Haftungsumlage werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit an die Letztverbraucher umgelegt.

Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten

Es handelt sich um eine Umlage zur Vorhaltung von Abschaltleistung. Durch den verstärkten Einfluss fluktuierender Energie aus den Erneuerbaren kann es zu Schwankungen im Netz kommen. Um das Netz stabil zu halten gibt es Abnehmer, die kurzfristig vom Netz abgeschaltet werden können. Die damit verbundenen Kosten werden durch die AbLa-Umlage gedeckt.

Stromkennzeichnung der Stromlieferung 2023

Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz 2011 in Verbindung mit §§ 54 und 55 EEG 2012, Angaben auf der Basis vorläufiger Daten für das Jahr 2021.