Unsere Gasangebote im Netzgebiet der Stadtwerke Ludwigsfelde
(Ludwigsfelde, Siethen, Gröben, Jütchendorf, Genshagen)
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Änderung der Grund- und Ersatzversorgungspreise ab 1. April 2024
Die auf 7 % gesenkte Umsatzsteuer auf Gaslieferungen nach dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz (GasUStSG)” endet zum 31.03.2024. Ab dem 01.04.2024 gilt der Umsatzsteuersatz von 19%.
Gaspreise Sonderverträge ab 1. April 2024
Ersatzversorgungspreise
Nutzer von LudwigGasPrivat erhalten, wenn sie an derselben Lieferanschrift auch Stromkunde der Stadtwerke Ludwigsfelde sind, einen Bonus für die fachgerechte Wartung Ihrer Wärmepumpenanlage im belieferten Objekt.
Der Zuschuss in Höhe von 30 Euro (brutto) erfolgt in Form einer Gutschrift in der nächsten Jahresrechnung für die Gaslieferung, die auf die Durchführung der Wartungsmaßnahme folgt.
Hierfür müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Ein Anspruch auf Gewährung des Zuschusses bei verspätetem Nachweis der Wartung besteht nicht. Die Überweisung und/oder Barauszahlung des Zuschusses sind ausgeschlossen.
Stadtwerke Ludwigsfelde GmbH – Ihr Grundversorger
Als Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Ludwigsfelde GmbH bieten wir im Rahmen der Grundversorgung allen Haushaltskunden in Niederdruck die Belieferung mit Gas zu den allgemeinen Preisen an.
Der Begriff „Haushaltskunde“ wird im Paragraphen 3 Nummer 22 des EnWG definiert. Demnach gelten als „Haushaltskunden“ Endverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch beziehen. Dies gilt sowohl für den eigenen Haushalt als auch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke – bis zu einem Jahresverbrauch von maximal 10.000 Kilowattstunden.
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 verfolgt unter anderem den Zweck, eine sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Energie (Strom und Gas) zu transparenten Preisen sicherzustellen.
Gemäß § 38 EnWG i. V. m. § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung) versorgen wir Sie gemäß § 36 Abs. 2 EnWG (Grundversorger) im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung, wenn:
- vom Anschlussnutzer Gas bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem Stromliefervertrag zugeordnet werden kann, oder
- der eigentliche Gaslieferant des Anschlussnutzers keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz einspeist, beispielsweise infolge einer Insolvenz.
Als Grundversorger in Netzgebiet der Stadtwerke Ludwigsfelde beliefern wir auch Nicht-Haushaltskunden und Kunden mit registrierender Leistungsmessung in allen Druckstufen im Rahmen der Ersatzversorgung bzw. Ersatzbelieferung nach Eintreten einer der oben genannten Bedingungen. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung bzw. Ersatzbelieferung von Nicht-HH-Kunden entnehmen Sie bitte unseren weiter oben aufgeführten Preisangaben. Grundsätzlich dauern Ersatzversorgung sowie Ersatzbelieferung bis zu drei Monate. Um sicherzustellen, dass Sie im Anschluss auch weiterhin mit Gas beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Gaslieferungsvertrag abschließen. Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.