Bereits 2021 hat der Bundestag die Energiewirtschaftsnovelle (EnWG-Novelle) verabschiedet. Hierin wurde auch die Regelungen zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel festgelegt.
- Stromlieferanten sollen so ab dem 06. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden gewechselt werden können. Allerdings bringt diese Änderung auch neue Fristen und Bedingungen mit sich.
- Ab dem 6. Juni 2025 müssen Umzüge spätestens 24 Stunden vor dem Ein- oder Auszug gemeldet werden. Eine nachträgliche An- oder Abmeldung ist nicht mehr erlaubt.