Wann muss ich meinen Zählerstand ablesen? Bei Übergabe der Wohnung an den Vermieter oder Eigentümer muss im Übergabeprotokoll der Zählerstand erfasst und von allen Parteien unterschrieben werden. Ralf Bretschneider2025-05-27T15:21:04+02:0027. Mai 2025|24-h Lieferantenwechsel|