Wenn Sie Ihren Auszug nicht rechtzeitig melden (spätestens einen Arbeitstag vor der Wohnungsübergabe), endet Ihr Vertrag nicht automatisch mit dem Auszug. Sie müssen bis zum Tag der endgültigen Kündigung weiterhin die Stromkosten bezahlen. Es kann also passieren, dass Ihnen auch der Verbrauch des Nachmieters in Rechnung gestellt wird.