Neue Regelungen für die An-, Ab- und Ummeldung bei Ihrem Stromversorger

Was ist bei An- und Abmeldungen beim Stromversorger zu beachten?
- Ein Lieferantenwechsel ist jetzt an Arbeitstagen innerhalb von 24 Stunden möglich.
- Wenn Sie einen Auszug oder Umzug planen, müssen Sie den Vertrag im Voraus beim Energieversorger anmelden bzw. kündigen.
- Eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich.
- Auch wenn der Wechsel technisch innerhalb eines Tages möglich ist, gelten weiterhin vertragliche Kündigungsfristen.
Wichtig: Bei Umzügen spielen die Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen keine Rolle.
Wir empfehlen Ihnen, sich 14 Tage vor Ihrem geplanten Auszug oder Einzug bei uns zu melden.
Nutzen Sie hierzu möglichst diese Formulare:
FAQ – Hier haben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt:
Wenn Sie Ihren Auszug nicht rechtzeitig melden (spätestens einen Arbeitstag vor der Wohnungsübergabe), endet Ihr Vertrag nicht automatisch mit dem Auszug. Sie müssen bis zum Tag der endgültigen Kündigung weiterhin die Stromkosten bezahlen. Es kann also passieren, dass Ihnen auch der Verbrauch des Nachmieters in Rechnung gestellt wird.
Wenn Sie den Einzug zu spät melden, werden Sie zunächst automatisch zum Tarif der Grund- und Ersatzversorgung abgerechnet.
- Sie können anschließend in einen günstigeren Tarif der Stadtwerke Ludwigsfelde wechseln.
- Ihr Verbrauch wird dem Vormieter, Vermieter oder Eigentümer in Rechnung gestellt – melden Sie sich deshalb bitte rechtzeitig an,
um Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter oder Eigentümer zu vermeiden.
Bereits 2021 hat der Bundestag die Energiewirtschaftsnovelle (EnWG-Novelle) verabschiedet. Hierin wurde auch die Regelungen zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel festgelegt.
- Stromlieferanten sollen so ab dem 06. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden gewechselt werden können. Allerdings bringt diese Änderung auch neue Fristen und Bedingungen mit sich.
- Ab dem 6. Juni 2025 müssen Umzüge spätestens 24 Stunden vor dem Ein- oder Auszug gemeldet werden. Eine nachträgliche An- oder Abmeldung ist nicht mehr erlaubt.
- Bei Übergabe der Wohnung an den Vermieter oder Eigentümer muss im Übergabeprotokoll der Zählerstand erfasst und von allen Parteien unterschrieben werden.
- In unserem Online-Portal können Sie Ihren Zählerstand bequem an uns übermitteln.
- Falls Sie noch nicht im Online-Portal angemeldet sind, nutzen Sie zur Übermittlung vorwiegend unser Formular auf der Website unter Zählerstand melden.
- Alternativ können Sie den Zählerstand auch telefonisch unter 03378 / 8606-55 melden. Informationen zum Ablesen des Stromzählers finden Sie auf der gleichen Seite.
Die MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer) ist eine eindeutige Identifikationsnummer. Diese dient einer eindeutigen Zuordnung einer Verbrauchsstelle. Die elfstellige MaLo-ID ist auf der Stromrechnung vermerkt. Eine Angabe der MaLo-ID ist nicht verpflichtend, ermöglicht aber einen reibungslosen Ablauf des Wechselprozesses.
Wichtiger Hinweis: Bitte geben Sie die MaLo-ID nicht leichtfertig an Dritte heraus.
Die neuen Regeln ab Juni 2025 gelten nur für Ihren Stromvertrag.
Aufgrund der neuen gesetzlicher Regeln für die An- und Abmeldung passen wir derzeit unsere Systeme an.
Es kann deshalb aktuell zu Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer An-, Ab- und Ummeldungen kommen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.