Preisbestandteile, Gasabrechnung und Prüfung von Gasanlagen

 Preisbestandteile des Allgemeinen Preises, gültig ab 01.04.2024:

Preisbestandteile 2024 (ohne Ausweis der Netzentgelte)

Stufe I bis 3.067 kWh/a Stufe II ab 3.068 kWh/a
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr EURO 29,27 94,96
Grundpreis pro Monat EURO 2,44 7,91
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde ct/kWh 14,64 12,50
Erläuterung zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen
In Ihrem Endpreis sind 19 % Umsatzsteuer enthalten. Der Allgemeine Preis vor Umsatzsteuer (netto) beträgt:
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis EURO 24,60 79,80
Arbeitspreis ct/kWh 12,30 10,50
In den Netto-Endpreis fließen ein:
Energiesteuer auf Erdgas ct/kWh 0,55 0,55
Konzessionsabgabe ct/kWh 0,61 0,27
CO2-Preis auf Erdgas ab 01.01.2024 ct/kWh 0,82 0,82

Gasberechnung nach G685

Regelungen für die Gasabrechnung ab 1. Januar 2010

Auf der Gasabrechnung finden Sie künftig zwei neue Faktoren, die zur Berechnung der gelieferten Energie herangezogen werden. Diese zeigen detailliert den bisher genutzten Umrechnungsfaktor.

Ausgangspunkt für unsere Gasabrechnung ist der zwischen zwei Zeitpunkten gemessene Mengenbezug. Der Gaszähler für Erdgas -im Haushalts- und Kleingewerbebereich der Balgengaszähler- misst die Menge, also das Betriebsvolumen des durch den Gaszähler fließenden Erdgases in Kubikmeter. Für Sie Kunden ist jedoch weniger das Volumen des verbrauchten Erdgases interessant, sondern vielmehr die darin enthaltene thermische Energiemenge in Kilowattstunden. Dafür ist, ausgehend vom  gemessenen Betriebsvolumen, eine Berechnung der bezogenen thermischen Energiemenge notwendig.

Die thermische Energiemenge

Zur Berechnung der tatsächlich bezogenen thermischen Energiemenge (E) wird das am Gaszähler abgelesene Betriebsvolumen (Vb) multipliziert mit der Zustandszahl (z) und dem Abrechnungsbrennwert (Hs, eff):

E = Vb  x  z  x  Hs, eff

Dabei bedeuten:

  • E           = Thermische Energie [kWh]

  • Vb        =  Betriebsvolumen [m³]

  • z           =  Zustandszahl

  • Hs, eff = Abrechnungsbrennwert [kWh/m³]

Betriebsvolumen und Erdgasverbrauch

Der Erdgasverbrauch wird vom geeichten Gaszähler gemessen. Der Gaszähler misst dabei das Betriebsvolumen (Vb) des durchfließenden Erdgases. Der Erdgasverbrauch errechnet sich aus der Differenz des Zählerstandes zu Beginn und Ende einer Abrechnungsperiode
(in der Regel ein Jahr).

Zustandszahl

Beim Erdgas wird zwischen dem Normzustand und dem Betriebszustand unterschieden. Der Betriebszustand ist der Zustand des Erdgases im Gaszähler, der abhängig von Druck und Temperatur des Erdgases ist. Zur Abrechnung der verbrauchten Erdgasmengen muss daher der Betriebszustand des Erdgases auf den Normzustand umgerechnet werden. Erdgas hat seinen Normzustand bei einer Normtemperatur (Tn) von 0 °C und einem Normdruck (pn) von 1013,25 mbar. Die Zustandszahl (z) beschreibt das Verhältnis vom abrechnungsrelevanten Normvolumen (Vn) zum gemessenen Betriebsvolumen (Vb) des Erdgases. Die Zustandszahl wird jeweils kundenspezifisch ermittelt. Grundsätzlich wurde deutschlandweit eine Abrechnungstemperatur (Teff) von 15 °C für Gaszähler ohne Temperaturumwertung festgelegt, sofern der übergebene Druck (Übergabedruck) beim Kunden kleiner gleich 1.000 mbar ist und eine stündliche Menge kleiner 400 m³/h nicht übersteigt. Maßgebend für den zu verwendenden mittleren Luftdruck (pamb), gemessen in mbar, ist die geodätische Höhe des installierten Zählers beim Kunden. Die Stadtwerke Ludwigsfelde GmbH hat eine Höhenzone in Abhängigkeit der geographischen Gegebenheiten innerhalb des Netzgebiets eingerichtet. Alle installierten Gaszähler sind einer mittleren geodätischen Höhe von 40 m zugeordnet. Ein weiterer Parameter zur Ermittlung der Zustandszahl ist der eingestellte Überdruck, auch Effektivdruck genannt (peff), des installierten Gasdruckregelgeräts vor dem Gaszähler. Durch das installierte Gasdruckregelgerät erhält der Gaszähler einen konstanten Ausgangsdruck in mbar. Auf diesen Ausgangsdruck sind die Verbrauchseinrichtungen wie Brennwertheizung und Gaskochfelder beim Kunden ausgerichtet.

Die Zustandszahl (z) berechnet sich nach folgender Formel:

Dabei bedeuten:

  • z  =  Zustandszahl

  • Vn  =  Normvolumen [m³]

  • Vb  =  Betriebsvolumen [m³]

  • Tn  =  Normtemperatur = 0 °C = 273,15 K

  • Pn  =  Normdruck = 1.013,25 mbar

  • Teff  =  Temperatur des Erdgase = 15 °C + 273,15 K = 288,15 K

  • pamb  =  Luftdruck am Gaszähler [mbar] = 1.016 – (0,12 x H/m) [mbar]

  • H  = zugeordnete mittlere geodätische Höhe des Gaszählers [m]

  • Peff  =  Überdruck am Gaszähler [mbar]

Abrechnungsbrennwert

Da Erdgas ein Naturprodukt ist, unterliegt es je nach Förderquelle leichten Schwankungen in der Zusammensetzung und damit auch im Energiegehalt (Brennwert). Der Brennwert des gelieferten Erdgases wird mit geeichten Brennwertmessgeräten an der jeweiligen Übergabestelle in das Erdgasverteilungsnetz ermittelt. Der Brennwert von Erdgas kann nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 „Gasbeschaffenheit” zwischen 8,4 kWh/m³ und 13,1 kWh/m³ schwanken. DVGW steht für Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.
Im Netzgebiet der Stadtwerke Ludwigsfelde GmbH wird Erdgas der Gruppe H mit einem Brennwert von ca. 11,0 bis 12,0 kWh/m³ transportiert.

Der Brennwert Hs ist die Wärmemenge, die bei vollständiger Verbrennung einer gegebenen Gasmenge in Luft frei werden würde, wobei der Druck p, bei dem die Reaktion abläuft, konstant bleibt, und alle Verbrennungsprodukte auf die gleiche gegebene Temperatur T wie die Reaktionspartner zurückgeführt werden.
Für jeden Abrechnungszeitraum wird der Abrechnungsbrennwert individuell über den Zeitraum von zwei Zählerständen (Anfangs- und Endzählerstand) ermittelt. Durch die natürlichen Beschaffenheitsschwankungen von Erdgas und die zeitbezogene Ermittlung des Abrechnungsbrennwertes variiert dieser zwischen den Abrechnungsperioden geringfügig.

Falls in der Gasabrechnung die Abrechnungszeitspanne unterteilt werden muss, wie z. B. wegen Entgelt- oder Steueränderungen und keine Ablesung des Gaszählers vorliegt, ermittelt die Stadtwerke Ludwigsfelde GmbH die thermische Energiemenge nach den Vorgaben des DVGW-Arbeitsblattes G 685.

Rechtlicher Rahmen

In Deutschland wird die thermische Gasabrechnung auf der Grundlage einheitlicher eichrechtlicher Vorschriften sowie den nach den anerkannten Regeln der Technik, hier insbesondere nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 685 „Gasabrechnung“, durchgeführt.

Die in diesem Arbeitsblatt festgelegten Verfahren sind mit den Landesbehörden für das Eichwesen und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt abgestimmt und entsprechen den Bestimmungen des Eichrechts. Die thermische Gasabrechnung unterliegt dabei der ständigen Kontrolle der zuständigen Eichämter des jeweiligen Bundeslandes. So ist zugleich ein Höchstmaß an Präzision und Unabhängigkeit gegeben.

Für die Stadtwerke Ludwigsfelde GmbH ist das Eichamt Berlin-Brandenburg zuständig. Bei allen bisherigen stichprobenartigen Überprüfungen wurde der Stadtwerke Ludwigsfelde GmbH die regelkonforme Erdgasabrechnung bestätigt.

Prüfung Gasanlagen

 

Hausbesitzer tragen die Verantwortung für eine sichere Gasinstallation

Eigentum verpflichtet: Diese Regel gilt auch für die technischen Anlagen in Immobilien, etwa die Installation der Gasheizung und hausinternen Gasleitungen. Die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) verpflichtet Hauseigentümer, als Betreiber von Gasinstallationen, den dauerhaft ordnungsgemäßen Zustand der Gasanlage sicherzustellen – beginnend nach der Hauptabsperreinrichtung, mit Ausnahme der Gas- Druckregelgeräte und Messeinrichtungen.

Die folgenden Betriebs- und Instandhaltungsmaßnahmen liefern Betreibern von Gasanlagen eine Übersicht, wie die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen ist.

Jährliche Prüfung der Leitungsanlage

  • Bitte nehmen Sie jährlich einmal die Sichtkontrolle der Gasleitungen vor.
  • Halten Sie immer Hauptabsperrhahn und Gaszahler frei zugänglich und prüfen Sie alle Leitungen auf Beschädigung, mechanische Belastung, vollständigen Schutzanstrich sowie Korrosion (Leitungen in feuchten und unbelüfteten Räumen besonders sorgfältig überprüfen).
  • Beachten Sie bitte, dass freie Lüftungsöffnungen nicht verstellt und Zufuhrschlauche an Haushaltsgeräten nicht geknickt sind.
  • Eine Sichtprüfung aller Gasgeräte ist ebenfalls notwendig (Flammbild, Rußspuren, Abgasführung, ungewöhnliche Geräuschbildung). Achten Sie ggf. auf die vom Hersteller gemachten Hinweise/ Betriebsanleitungen. Nimmt Ihr Vertragsinstallateur die Prüfungen vor, so verlangen Sie bitte eine Dokumentation (unabhängiges Prüfprotokoll zur Verkehrssicherungspflicht) und ggf. eine Prüfplakette.

Gebrauchsfähigkeitsprüfung alle 12 Jahre

Alle zwölf Jahre sind Sie verpflichtet, durch ein Fachunternehmen (z. B. Ihren Vertragsinstallateur oder ein DVGW- zertifiziertes Wartungsunternehmen) die Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheit Ihrer Gasanlage überprüfen zu lassen. Der DVGW ist der Deutsche Fachverband des Gas- und Wasserfaches.

Nach der Gebrauchsfähigkeitsprüfung bitte das Protokoll mit dem Ergebnis sorgfältig aufbewahren.

Auch – wenn wir es nicht hoffen, sollten Sie einmal in einem Gebäude oder auf der Straße typischen Gasgeruch bemerken – informieren Sie uns.
Störungshotline der Stadtwerke Ludwigsfelde GmbH   (03378) 86 06 86