Die Neuregelung betrifft Sie nur, wenn Ihre Anlage nach dem  1. Januar 2024 errichtet wird und eine Leistung von mindestens 4,2 kW hat.

In diesem Fall haben Sie Anspruch auf reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG. Diese Reduzierung ist frei wählbar und besteht entweder aus
Modul1: einem netzbetreiberindividuellen pauschalen Betrag oder
Modul 2: einer prozentualen Reduzierung des Arbeitspreises (siehe Vergleich Veröffentlichung zu § 14a EnWG der Bundesnetzagentur).

Dafür müssen Ihre Elektroinstallation und Ihre elektrischen Anlagen sowohl den technischen Anschlussbedingungen an das Niederspannungsnetz (TAB NS Nord 2019 und mitgeltende Unterlagen) als auch den der Netze Stadtwerke Ludwigsfelde GmbH entsprechen. Sprechen Sie hierfür mit Ihrem Elektrofachbetrieb.