Erstmal nichts. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die vor dem 1. Januar 2024 errichtet wurden und bereits in Betrieb sind, haben Bestandsschutz.

Lediglich Bestandsanlagen, die bereits heute als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach ยง 14a EnWG angemeldet sind, mรผssen bis Ende 2028 in das neue ยง 14a-Modell รผberfรผhrt werden. Hierzu informieren wir Sie rechtzeitig.

(Nacht-) Speicherheizungen haben dauerhaften Bestandsschutz.