Allgemeine Versorgung Fernwärme

Die Stadtwerke Ludwigsfelde GmbH (SWL) bietet die Versorgung mit Fernwärme zu den Bestimmungen der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)“ vom 20. Juni 1980 einschließlich der „Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Ludwigsfelde GmbH“ zur AVBFernwärmeV an.

Abweichend zu § 32 der AVBFernwärmeV gilt für die Fernwärmeversorgung im Netz der Stadtwerke Ludwigsfelde GmbH eine Vertragslaufzeit jeweils bis zum 31.12. des Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweil um ein weiteres Jahr, wenn er nicht 6 Monate vor Vertragsende gekündigt wird.

Die auf 7 % gesenkte Umsatzsteuer auf  leitungsgebundene Wärmelieferungen nach dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz (GasUStSG)” endet zum 31.03.2024. Ab dem 01.04.2024 gilt der Umsatzsteuersatz von 19%.

Preisbestandteil Preis (netto) Preis (brutto)
Arbeitspreis 207,97 Euro/MWh 247,48 Euro/MWh
Messpreis 24,58 Euro/Monat 29,25 Euro/Monat

Die fettgedruckten Preise sind auf zwei Dezimalstellen gerundet und enthalten die gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuer von 19 %.

Preisblatt Allgemeiner Preis Fernwärme ansehen (PDF- Datei zum Download)

Hier finden Sie eine Zusammenstellung der zur Berechnung der Settlement-/Abrechnungspreise benötigten Werte von “THE Jahr”  für das Marktgebiet TradingHubEurope.

Sie können die Einzelwerte auch auf der Internetseite der European Energy Exchange AG unter dem Link:
https://www.eex.com/de/customised-solutions/agfw abrufen.

1. Allgemeines
Der Allgemeine Preis besteht aus dem Verbrauchspreis für die bezogene Wärmeenergie, dem Grundpreis für die Bereitstellung der Wärmeleistung und des Netzes sowie einem Verrechnungspreis.

2. Verbrauchspreis
Der Verbrauchspreis wird berechnet auf die bezogene und gemessene Wärmeenergie (MWh), die sich aus der Durchflussmenge und der Temperaturdifferenz ergibt.

3. Grundpreis
Der Grundpreis ist im Verbrauchspreis enthalten.

4. Messpreis
Der Messpreis ist das Entgelt für die Messung der gelieferten Wärmeenergie je Messstelle.

5. Ablesung und Abrechnung
Zählerablesung und Verbrauchsabrechnung erfolgen in der Regel monatlich. Eine Änderung der Ablese- und Abrechnungszeiträume bleibt vorbehalten.

6. Inkrafttreten
Die Allgemeinen Preise werden nach Bekanntmachung wirksam. Diese Fassung des Allgemeinen Preises tritt ab 1. April 2024 in Kraft, gleichzeitig treten die bisherigen Allgemeinen Preise außer Kraft.

Wärme – AGB, TAB, Verbrauchserfassung und Abrechnung Fernwärme, Datenschutz und Formulare

Netzverluste

Die Netzverluste des Fernwärmenetzes der Stadtwerke Ludwigsfelde ergeben sich als Differenz zwischen der Wärme-Netzeinspeisung und der nutzbaren Wärmeabgabe.

Die Netzverluste FW für 2023 betrugen:

Einspeisemenge FW:     38.874.209 kWh
Ausspeisemenge FW:     32.601.961 kWh
Verluste:                             6.272.248 kWh
Verluste in % bezogen auf die Einspeisemenge: 16,13 %

Primärenergiefaktor

Primärenergiefaktor Fernwärme

 

Bescheinigung EEWärmeG

und prozentualer Anteil der eingesetzten erneuerbaren Energien im Sinne des § 3 Gebäudeenergiegesetzes