Erstmal nichts. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die vor dem 1. Januar 2024 errichtet wurden und bereits in Betrieb sind, haben Bestandsschutz.
Lediglich Bestandsanlagen, die bereits heute als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG angemeldet sind, müssen bis Ende 2028 in das neue § 14a-Modell überführt werden. Hierzu informieren wir Sie rechtzeitig.
(Nacht-) Speicherheizungen haben dauerhaften Bestandsschutz.