Gasanschluss wird nicht mehr benötigt – was muss ich veranlassen?

Optionen für Hausbesitzer, die keinen Gasanschluss mehr benötigen (z. B. aufgrund des Einbaus einer Wärmepumpe)

  1. Stilllegung des Gasnetzanschlusses ≤ dn 63:

Bei dieser Option wird der Netzanschluss in der Regel im öffentlichen Bereich vom Verteilnetz getrennt. Der Zähler und das Gasdruckregelgerät werden kostenfrei ausgebaut. Die Trennung erfordert Tiefbauarbeiten, und für diesen Vorgang wird eine einmalige Pauschale von 423,10 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer (503,49 Euro Brutto) erhoben. Die Pauschale bleibt unabhängig von der Komplexität der durchzuführenden Arbeiten.

  1. Außerbetriebnahme des Gasnetzanschlusses ≤ dn 63:

Bei dieser Alternative wird der Netzanschluss lediglich deaktiviert. Der Zähler und das Gasdruckregelgerät werden kostenfrei ausgebaut. Für diese Option wird eine jährliche Gebühr in Höhe von 36,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer (42,84 Euro Brutto) erhoben. Diese Gebühr dient dazu, den laufenden Überprüfungsaufwand und die Dokumentationspflichten der Stadtwerke zu decken.

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