Umsatzsteuer, CO2-Preis, Preisbremsen

Stand: 27.03.2024


Aktuelle Information:

Umsatzsteuer auf Gas und Wärme – das Wachstumschancengesetz ist verabschiedet

Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes und der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt am 27. März 2024 steht nunmehr fest, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz und von Wärme über ein Wärmenetz erst zum 31. März 2024 ausläuft. Somit gilt wieder der Umsatzsteuersatz von 19 % ab dem 01. April 2024

Bereits bekannte Informationen:

  • Preisbremsen
    Wie durch den Einspardruck zu erwarten war, laufen die Energiepreisbremsen (Strom-, Gas-, Wärmepreisbremse) entsprechend der geltenden Rechtslage zum 31.12.2023 aus und werden nicht verlängert.
  • CO2- Preis
    Entlang der ursprünglichen und bis zur Energiekrise gesetzlich verankerten Entwicklung des Preispfads im nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wird der Preispfad angepasst. Der BEHG-Preis je Tonne CO2 steigt somit in 2024 auf 45 EUR  (statt eines geplanten Anstiegs von 30 auf 40 EUR) und in 2025 auf 55 EUR  (statt 45 EUR).
  • Netzentgelte Strom
    Die Übertragungsnetzbetreiber Strom (Fernleitung zum Transport über große Entfernungen- die oberste Stromnetzebene) hatten Ihre Netzentgelte mit einem Bundeszuschuß von 5,5 Mrd. EUR kalkuliert. Dieser Zuschuss erfolgt nun nicht. Damit haben sich die Netzentgelte auch in den von uns versorgten Netzgebieten erhöht. Die Erhöhung wird von uns derzeit nicht an die Haushalts- und Kleingewerbekunden (Standardlastprofilkunden) weitergegeben.
  • Erhöhung der Umlage nach § 19 StromNEV
    Der Entfall des Bundeszuschusses für die Übertragunsnetzbetreiber hat auch Auswirkungen auf die staatlich veranlasste Umlage nach § 19 StromNEV, diese wurde kurz vor dem Jahreswechsel um 0,24 ct/kWh erhöht. Auch diese Erhöhung wird von uns derzeit nicht an die Haushalts- und Kleingewerbekunden weitergegeben.