Informationen zum Hausanschluss
Überblick
Sehr geehrter Bauherr,
diese Zusammenstellung soll Ihnen helfen, die Übersicht über alle notwendigen Formalitäten zu behalten und Ihren Terminablauf besser planen zu können.
Auf dieser Karte sind die Netzgebiete für Strom (blaue Flächen) und Gas (gelbe Flächen) straßengenau eingetragen.
Ein Klick auf das Symbol links oben auf der Karte öffnet ein Menü, um nur das Strom- oder Gasnetzt anzuzeigen.
Das Netzgebiet Strom der Stadtwerke Ludwigsfelde umfasst die Kernstadt Ludwigsfelde einschließlich der Wohngebiete Ludwigsdorf, Waldsiedlung, Rousseaupark, Preußenpark bis Nordseite Rheinfelder Allee, sowie das Gewerbegebiet Preußenpark nördlich des Nuthedamms.
Das Netzgebiet Gas umfasst weiterhin die Ortsteile
- Siethen
- Gröben
- Jütchendorf
- Genshagen
Der Industriepark gehört nicht zum Netzgebiet der Stadtwerke Ludwigsfelde.
Im Zweifelsfall, insbesondere in den Gebieten des Preußenparks, stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Fachbereiche Strom und Gas zur Klärung von Fragen gern zur Verfügung.
Installateure für Strom und Gas
Arbeiten an der Strom- und Gasinstallation im Haus dürfen nur von Fachleuten ausgeführt werden.
Bei Neubauten oder umfangreichen Sanierungsarbeiten an den Installationen müssen diese von einem zugelassenen Fachbetrieb abgenommen werden.
Strom
Für einen Installationsbetrieb ist eine Registrierung bei einem Netzbetreiber erforderlich, um Arbeiten im Netzgebiet Strom der Stadtwerke Ludwigsfelde auszuführen.
Gas
Der Qualitätsanspruch und die Anforderungen an einen sicheren Betrieb unseres Erdgasnetzes sind hoch. Darum dürfen Installateure nur an Gasanlagen in unserem Netz arbeiten oder diese daran anschließen, wenn Sie in das Installateurverzeichnis bei der E.DIS Netz GmbH eingetragen wurden.
Wenn Sie eine Eintragung im Installateurverzeichnis eines anderen Netzbetreibers haben, dann beantragen Sie bitte eine Gasteintragung bei der E.DIS Netz GmbH.
Vertrags- Installateurverzeichnis Gas ortsansässiger Installateure der Stadtwerke Ludwigsfelde
Zum Download des Verzeichnisses als PDF-Datei bitte das Bild anklicken.
Freistellungsbescheinigung
Hier finden Sie die Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommenssteuergesetzes (EStG).