Grund- und Ersatzversorgung Strom Privatkunden
Klassikstrom – Preise für Privatkunden in der Grund- und Ersatzversorgung –
Verfügbar nur im Netzgebiet der Stadtwerke Ludwigsfelde GmbH (Kernstadt)
Unser Preis – Klassikstrom
Grund- und Ersatzversorgung, gültig ab 01.01.2019 | Arbeitspreis in ct/kWh | Grundpreis in EUR/Jahr | ||
netto | brutto | netto | brutto | |
Klassikstrom | 24,86 | 29,58 | 56,60 | 67,35 |
Unser Preis – Klassikstrom ab 1. Januar 2020 | ||||
Grund- und Ersatzversorgung, gültig ab 01.01.2020 | Arbeitspreis in ct/kWh | Grundpreis in EUR/Jahr | ||
netto | brutto | netto | brutto | |
Klassikstrom | 25,93 | 30,86 | 56,60 | 67,35 |
Die fettgedruckten Preise sind auf zwei Dezimalstellen gerundet und enthalten die gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuer von zurzeit 19 %.
Strompreiszusammensetzung der Grund- und Ersatzversorgung 2020


Erläuterung zu den Preisbestandteilen
Der Energiepreis besteht aus Energiekosten, regulierten Netzentgelten sowie Steuern, Abgaben und Umlagen. Im Folgenden finden Sie kurze Erläuterungen zu den jeweiligen Preisbestandteilen:
Stromsteuer
Die Stromsteuer/ Energiesteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz/ Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch. Jeder Verbrauch von Energie wird grundsätzlich besteuert. Ein großer Teil des Stromsteueraufkommens fließt in den zusätzlichen Bundeszuschuss für die gesetzliche Rentenversicherung.
Konzessionsabgabe
Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitung.
Umlage nach Erneuerbare Energien
Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien gesetzlich gefördert. Sie fließt über die EEG-Einspeisevergütung und die Kette Stromverbraucher-Stromlieferant-Übertragungsnetzbetreiber-Verteilnetzbetreiber den Betreibern von EEG-Anlagen zu und dient somit der Förderung Erneuerbare Energien.
Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Mit dem KWK-Aufschlag wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gesetzlich gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz entstehenden Belastungen werden bundesweit an die Letztverbraucher weitergegeben.
Umlage nach § 19 Absatz 2 Stromnetzentgeltverordnung
Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten gesetzlich finanziert. Des Weiteren dient die Abgabe zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie.
Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes
Mit der Offshore-Haftungsumlage werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit an die Letztverbraucher umgelegt.
Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten
Es handelt sich um eine Umlage zur Vorhaltung von Abschaltleistung. Durch den verstärkten Einfluss fluktuierender Energie aus den Erneuerbaren kann es zu Schwankungen im Netz kommen. Um das Netz stabil zu halten gibt es Abnehmer, die kurzfristig vom Netz abgeschaltet werden können. Die damit verbundenen Kosten werden durch die AbLa-Umlage gedeckt.
Die allgemein gültigen und speziellen Bestimmungen zur Grund- und Ersatzversorgung, sowie die Aufschlüsselung der Preisbestandteile können Sie hier herunterladen:
- Stromgrundversorgungsverordnung (Strom GVV)
- Ergänzende Bedingungen zur Strom- und Gas- GVV
- Datenschutzhinweis und Widerrufsbelehrung
- Anmeldeformular Grundversorgung
- Aufschlüsselung der Preisbestandteile der Grundversorgung
Weitere Informationen zu den gesetzlichen Umlagen finden Sie im Internet unter